
Sicherheitshinweise
Fernwartung
Zufällige Session-Nummer für Verbindungsaufbau
Damit eine Verbindung zwischen zwei PCs aufgebaut werden
kann, muss auf Seiten des Kunden- PC´s eine sechsstellige
Nummer eingeben werden, die Ihnen durch den Fachberater
telefonisch mitgeteilt wird. Diese Verbindungsnummer stellt
sicher, dass die richtigen Computer miteinander verbunden
werden. Die Nummer wird zufällig erzeugt, gilt nur für eine
Fernwartungssitzung und wird per SSL ausgetauscht.
128-Bit-Verschlüsselung verhindert abhören
Jede Netviewer-Sitzung wird mit 128-Bit nach dem Blowfish-
Verfahren verschlüsselt. Dies gilt in Fachkreisen als absolut sicher.
Auswahl der sichtbaren Applikationen
Über die Applikationswahl können die Anwendungen freigegeben
werden, die für den Fernwartungspartner sichtbar sein sollen.
Keine Fernsteuerungsrechte ohne explizite Freigabe
Nach dem Aufbau einer Netviewer-Verbindung zwischen zwei
PC´s, kann der Fachberater lediglich den Bildschirminhalt Ihres
PC´s sehen und hat zunächst keinerlei Zugriff auf den Computer.
Entsprechende Fernsteuerungsrechte muss derjenige, der seinen
Bildschirm zeigt, explizit einräumen. Durch Drücken der F11-Taste
oder einem Klick auf „Fernsteuerung: off“ im sog. Mini-Panel,
können diese Rechte jederzeit sofort wieder entzogen werden.
Die Fernwartungsteilnehmer behalten so die absolute Kontrolle
über ihre Computer.
Beendigung jederzeit mit nur einem Klick möglich
Durch Klicken auf den Beenden-Button im jeweiligen Bedienpanel
(Mini-Panel) oder auf Schließen-Symbol des Netviewer-Fensters
kann eine Netviewer-Session von beiden Seiten jederzeit beendet
werden.
Die Netviewer-Software ist signiert
Das VeriSign-Zertifikat, mit dem die Netviewer-Software signiert
ist, garantiert, dass es sich um die Original-Software handelt. So
wird sichergestellt, dass die Software direkt von Netviewer
kommt und kein Dritter daran Änderungen vorgenommen hat.
Sicherheits-Gutachten
Gutachten des Fraunhofer Institut für sichere Telekooperation
bestätigen die Sicherheitsunbedenklichkeit des Netviewers.
Aufzeichnung von Netviewer-Sessions
Jede Fernwartungssitzung wird als Videodatei aufgezeichnet. So
kann später jederzeit nachvollzogen werden, welche Tätigkeiten
der Fachberater am PC vorgenommen hat. Diese Videodaten
werden mit der Endung .nvl gespeichert und können mit dem sog.
NetPlayer abgespielt werden.
Damit eine Verbindung zwischen zwei PCs aufgebaut werden
kann, muss auf Seiten des Kunden- PC´s eine sechsstellige
Nummer eingeben werden, die Ihnen durch den Fachberater
telefonisch mitgeteilt wird. Diese Verbindungsnummer stellt
sicher, dass die richtigen Computer miteinander verbunden
werden. Die Nummer wird zufällig erzeugt, gilt nur für eine
Fernwartungssitzung und wird per SSL ausgetauscht.
128-Bit-Verschlüsselung verhindert abhören
Jede Netviewer-Sitzung wird mit 128-Bit nach dem Blowfish-
Verfahren verschlüsselt. Dies gilt in Fachkreisen als absolut sicher.
Auswahl der sichtbaren Applikationen
Über die Applikationswahl können die Anwendungen freigegeben
werden, die für den Fernwartungspartner sichtbar sein sollen.
Keine Fernsteuerungsrechte ohne explizite Freigabe
Nach dem Aufbau einer Netviewer-Verbindung zwischen zwei
PC´s, kann der Fachberater lediglich den Bildschirminhalt Ihres
PC´s sehen und hat zunächst keinerlei Zugriff auf den Computer.
Entsprechende Fernsteuerungsrechte muss derjenige, der seinen
Bildschirm zeigt, explizit einräumen. Durch Drücken der F11-Taste
oder einem Klick auf „Fernsteuerung: off“ im sog. Mini-Panel,
können diese Rechte jederzeit sofort wieder entzogen werden.
Die Fernwartungsteilnehmer behalten so die absolute Kontrolle
über ihre Computer.
Beendigung jederzeit mit nur einem Klick möglich
Durch Klicken auf den Beenden-Button im jeweiligen Bedienpanel
(Mini-Panel) oder auf Schließen-Symbol des Netviewer-Fensters
kann eine Netviewer-Session von beiden Seiten jederzeit beendet
werden.
Die Netviewer-Software ist signiert
Das VeriSign-Zertifikat, mit dem die Netviewer-Software signiert
ist, garantiert, dass es sich um die Original-Software handelt. So
wird sichergestellt, dass die Software direkt von Netviewer
kommt und kein Dritter daran Änderungen vorgenommen hat.
Sicherheits-Gutachten
Gutachten des Fraunhofer Institut für sichere Telekooperation
bestätigen die Sicherheitsunbedenklichkeit des Netviewers.
Aufzeichnung von Netviewer-Sessions
Jede Fernwartungssitzung wird als Videodatei aufgezeichnet. So
kann später jederzeit nachvollzogen werden, welche Tätigkeiten
der Fachberater am PC vorgenommen hat. Diese Videodaten
werden mit der Endung .nvl gespeichert und können mit dem sog.
NetPlayer abgespielt werden.
